HaTTV lässt nicht locker
Aug 30, 2020 20:56:04 GMT 1
Post by mark on Aug 30, 2020 20:56:04 GMT 1
Meine Email an HaTTV. Wer möchte, kann sich gerne an dieser Aktion beteiligen!
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
erst mal vielen Dank dafür, dass Sie eine Maskenpflicht bei den Punktspielen aus den Regelungen zum Punktspielstart entfernt bzw. sie in eine unverbindliche Empfehlung umgewandelt haben. Dabei auch auf lobenswerte Weise darauf verwiesen haben, dass "In den Hamburger Verordnungen wird kein MundNasenschutz verpflichtend gefordert."
Allerdings enthalten die "Regelungen und Empfehlungen zum Punktspielstart (Stand: 25.08.2020)", aus meiner Sicht, immer noch sowohl Einschränkungen bzw. Forderungen, für die es auch in der neuen Fassung der Hamburger Corona-Verordnung keine rechtliche Grundlage gibt, als auch irreführende Textpassagen. Bitte folgende Ausführungen als meine private Meinung betrachten.
Erstens, für Ihre Forderung "die Abstandsregeln von 1,50m sind von allen nicht spielenden Aktiven, Trainern, Funktionären, etc. einzuhalten" gibt es schon deshalb keine rechtliche Grundlage in der Hamburger Corona-Verordnung, dass dort zahlreiche Ausnahmen zur Abstandregel aufgeführt sind. "Alle" stimmt nicht, ich zitiere:
"Das Abstandsgebot gilt nicht
für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts,
für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht,
bei Zusammenkünften mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts,
bei Zusammenkünften mit bis zu zehn Personen oder
wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist."
Alle diese 5 Punkte sind für uns relevant. Bitte deutlich auf diese Ausnahmen verweisen, am besten alle diese 5 Punkte in den Regeln zitieren.
Zweitens, in der neuen ab 01.09.2020 geltenden Fassung der Verordnung steht:
"abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 gilt das Abstandsgebot für Mannschaftssportarten während der unmittelbaren Sportausübung mit bis zu 30 Personen nicht".
Die Verordnung verweist auf eine Mindestmannschaftsstärke nicht, also gilt diese Ausnahme auch z. B. für Beachvolleyball, wo aus zwei Spielern bestehende Mannschaften gegeneinander spielen. Ähnliches haben wir in Tischtennis beim Doppel, wo auch zwei aus zwei Spielern bestehende echte Mannschaften gegeneinander bei den Wettkämpfen spielen, auch bei den Weltmeisterschaften und so weiter. Das bedeutet, dass Tischtennis auch ein Mannschaftssport ist.
Was die UNMITTELBARE Sportausübung betrifft, sie lässt sich nicht nur auf die Zeit reduzieren, wo wir mit dem Schläger in der Hand auf den kleinen Ball draufhauen. Das wäre mit Sicherheit nicht im Sinne der Verordnung. Denken Sie z.B. an Eishockey, wo die Spieler andauernd ausgewechselt werden. Ist der Spieler, der in voller Ausrüstung für 3-5-10 Minuten auf der Bank schwitzt, etwa aus der unmittelbaren Sportausübung ausgeschieden? Eine solche Interpretation der Verordnung kann kein Wasser halten.
Das heißt, für uns ist das ganze Punktspiel eine "unmittelbare Sportausübung", inklusive Zählen. Dem entsprechend gilt für uns die Ausnahme vom Abstandsgebot auch bei zwei Punktspielen in einer Halle gleichzeitig.
Sollte diese Ausnahme ("bis zu 30 Personen") irgendwann in Zukunft zurückgenommen werden, bitte bedenken Sie, dass auch im Sinne der alten Verordnung folgendes möglich wäre: zwei Damen-Punktspiele parallel links und rechts, eine 2.5 Meter breite Gasse in der Mitte, und die Mannschaften müssten dann untereinander keinen Abstand halten (zwei separate Gruppen bis zu 10 Personen). Das würde auch für Training gelten.
Nun zu Ihren Empfehlungen "Personen die gerade nicht selbst spielen (dazu zählen auch die Schiedsrichter), wird empfohlen einen Mund‐ Nasenschutz zu tragen", "ein Einspielen über Kreuz sollte vermieden werden" und "Ein Abklatschen usw. mit den Zuschauern ist nicht gestattet". Diese Empfehlungen sind zwar unverbindlich, und vielleicht sind Sie sehr besorgt über unsere Gesundheit, aber bitte bedenken Sie folgendes.
Der Verordnungsgeber hat bereits die Bewertung bzgl. des Virus bzw. der aktuellen Lage vorgenommen. Rugby, Fußball und Basketball, das heißt Sportarten mit vollem Körperkontakt inklusive Flüssigkeiten-Austausch, sind nicht ohne Grund erlaubt. Außerdem führt die Empfehlung "ein Einspielen über Kreuz sollte vermieden werden" dazu, das wir uns unter Umständen nicht richtig warm einspielen würden, was bei einigen Spielern zum höheren Verletzungsrisiko führen würde. Das ist sicherlich nicht im Sinne unseres Sports.
Ich bitte Sie, die Regeln in Einklang mit dem geltenden Recht zu bringen, alle relevanten Ausnahmen aufzulisten und nicht mehr zeitgemäße Empfehlungen zurück zu ziehen. Dies unbedingt noch vor dem Punktspielstart.
Zumindest bitte die Empfehlungen deutlich als UNVERBINDLICH kennzeichnen, da einige Menschen Empfehlungen "von oben" als Befehle bzw. verbindliche Regeln verstehen, und damit sind in einigen Fällen Konflikte und Ärger bei Punktspielen vorprogrammiert.
Wir spielen auch auf dem SH- und NDS-Territorium, daher müssen auch ihre Verordnungen berücksichtigt werden.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Oksman"
P.S. Bitte dieses Schreiben an alle Mitglieder des Präsidiums und möglichst an andere Funktionäre weiterleiten, danke."
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
erst mal vielen Dank dafür, dass Sie eine Maskenpflicht bei den Punktspielen aus den Regelungen zum Punktspielstart entfernt bzw. sie in eine unverbindliche Empfehlung umgewandelt haben. Dabei auch auf lobenswerte Weise darauf verwiesen haben, dass "In den Hamburger Verordnungen wird kein MundNasenschutz verpflichtend gefordert."
Allerdings enthalten die "Regelungen und Empfehlungen zum Punktspielstart (Stand: 25.08.2020)", aus meiner Sicht, immer noch sowohl Einschränkungen bzw. Forderungen, für die es auch in der neuen Fassung der Hamburger Corona-Verordnung keine rechtliche Grundlage gibt, als auch irreführende Textpassagen. Bitte folgende Ausführungen als meine private Meinung betrachten.
Erstens, für Ihre Forderung "die Abstandsregeln von 1,50m sind von allen nicht spielenden Aktiven, Trainern, Funktionären, etc. einzuhalten" gibt es schon deshalb keine rechtliche Grundlage in der Hamburger Corona-Verordnung, dass dort zahlreiche Ausnahmen zur Abstandregel aufgeführt sind. "Alle" stimmt nicht, ich zitiere:
"Das Abstandsgebot gilt nicht
für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts,
für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht,
bei Zusammenkünften mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts,
bei Zusammenkünften mit bis zu zehn Personen oder
wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist."
Alle diese 5 Punkte sind für uns relevant. Bitte deutlich auf diese Ausnahmen verweisen, am besten alle diese 5 Punkte in den Regeln zitieren.
Zweitens, in der neuen ab 01.09.2020 geltenden Fassung der Verordnung steht:
"abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 gilt das Abstandsgebot für Mannschaftssportarten während der unmittelbaren Sportausübung mit bis zu 30 Personen nicht".
Die Verordnung verweist auf eine Mindestmannschaftsstärke nicht, also gilt diese Ausnahme auch z. B. für Beachvolleyball, wo aus zwei Spielern bestehende Mannschaften gegeneinander spielen. Ähnliches haben wir in Tischtennis beim Doppel, wo auch zwei aus zwei Spielern bestehende echte Mannschaften gegeneinander bei den Wettkämpfen spielen, auch bei den Weltmeisterschaften und so weiter. Das bedeutet, dass Tischtennis auch ein Mannschaftssport ist.
Was die UNMITTELBARE Sportausübung betrifft, sie lässt sich nicht nur auf die Zeit reduzieren, wo wir mit dem Schläger in der Hand auf den kleinen Ball draufhauen. Das wäre mit Sicherheit nicht im Sinne der Verordnung. Denken Sie z.B. an Eishockey, wo die Spieler andauernd ausgewechselt werden. Ist der Spieler, der in voller Ausrüstung für 3-5-10 Minuten auf der Bank schwitzt, etwa aus der unmittelbaren Sportausübung ausgeschieden? Eine solche Interpretation der Verordnung kann kein Wasser halten.
Das heißt, für uns ist das ganze Punktspiel eine "unmittelbare Sportausübung", inklusive Zählen. Dem entsprechend gilt für uns die Ausnahme vom Abstandsgebot auch bei zwei Punktspielen in einer Halle gleichzeitig.
Sollte diese Ausnahme ("bis zu 30 Personen") irgendwann in Zukunft zurückgenommen werden, bitte bedenken Sie, dass auch im Sinne der alten Verordnung folgendes möglich wäre: zwei Damen-Punktspiele parallel links und rechts, eine 2.5 Meter breite Gasse in der Mitte, und die Mannschaften müssten dann untereinander keinen Abstand halten (zwei separate Gruppen bis zu 10 Personen). Das würde auch für Training gelten.
Nun zu Ihren Empfehlungen "Personen die gerade nicht selbst spielen (dazu zählen auch die Schiedsrichter), wird empfohlen einen Mund‐ Nasenschutz zu tragen", "ein Einspielen über Kreuz sollte vermieden werden" und "Ein Abklatschen usw. mit den Zuschauern ist nicht gestattet". Diese Empfehlungen sind zwar unverbindlich, und vielleicht sind Sie sehr besorgt über unsere Gesundheit, aber bitte bedenken Sie folgendes.
Der Verordnungsgeber hat bereits die Bewertung bzgl. des Virus bzw. der aktuellen Lage vorgenommen. Rugby, Fußball und Basketball, das heißt Sportarten mit vollem Körperkontakt inklusive Flüssigkeiten-Austausch, sind nicht ohne Grund erlaubt. Außerdem führt die Empfehlung "ein Einspielen über Kreuz sollte vermieden werden" dazu, das wir uns unter Umständen nicht richtig warm einspielen würden, was bei einigen Spielern zum höheren Verletzungsrisiko führen würde. Das ist sicherlich nicht im Sinne unseres Sports.
Ich bitte Sie, die Regeln in Einklang mit dem geltenden Recht zu bringen, alle relevanten Ausnahmen aufzulisten und nicht mehr zeitgemäße Empfehlungen zurück zu ziehen. Dies unbedingt noch vor dem Punktspielstart.
Zumindest bitte die Empfehlungen deutlich als UNVERBINDLICH kennzeichnen, da einige Menschen Empfehlungen "von oben" als Befehle bzw. verbindliche Regeln verstehen, und damit sind in einigen Fällen Konflikte und Ärger bei Punktspielen vorprogrammiert.
Wir spielen auch auf dem SH- und NDS-Territorium, daher müssen auch ihre Verordnungen berücksichtigt werden.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Oksman"
P.S. Bitte dieses Schreiben an alle Mitglieder des Präsidiums und möglichst an andere Funktionäre weiterleiten, danke."