mark
Full Member
Posts: 181
|
Post by mark on Mar 3, 2022 16:48:10 GMT 1
Die Bande hat nämlich vorgesorgt. In der "Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie* (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung - MedBVSV)" von 25.05.2020 wurde das Verbot, "Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr zu bringen" ( Arzneimittelgesetz §8 Absatz 3) für 2 Jahre (bis 31.05.2022) u.a. für "Corona-Impfstoffe" außer Kraft gesetzt: "Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelhandelsverordnung zur Beschaffung und Abgabe gemäß § 2 § 8 Absatz 3 [...] des Arzneimittelgesetzes (AMG) [...] gelten nicht für das Bundesministerium, die von ihm beauftragten Stellen und für Personen, von denen das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle die Arzneimittel beschafft, wenn das Bundesministerium oder eine von ihm beauftragte Stelle nach § 2 Absatz 1 Arzneimittel oder Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe beschafft und in den Verkehr bringt." Screenshots zum Thema:
|
|