Good News
Sept 7, 2020 19:49:25 GMT 1
Post by mark on Sept 7, 2020 19:49:25 GMT 1
Am 26.08.2020 hat der Hamburger Senat weitere für uns relevante Corona-Lockerungen beschlossen und veröffentlicht, und am 01.09.2020 sind diese Änderungen in Kraft getreten.
Zitat aus der aktuellen Verordnung:
"§ 20 Sport, Fitness, Badebetrieb und Spielplätze
(2) Bei dem Sportbetrieb auf und in öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
3. abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 gilt das Abstandsgebot für Mannschaftssportarten während der unmittelbaren Sportausübung mit bis zu 30 Personen nicht,
5. in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern; die Ausnahme vom Abstandsgebot nach Nummer 3 gilt für Mannschaftssportarten entsprechend."
Ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet, aber die positiven Auswirkungen auf unseren Trainings- und Wettkampfbetrieb sind schwer zu übersehen. Leider verstehen einige Vereine und Verbände diesen Text nicht, oder tun nur so, was auch immer. Mittlerweile gibt es richtig verstörte Opfer der C-Propaganda, die uns gerne Maulkörbe etc.für immer aufzwingen würden, egal was das Gesetz sagt. Jedenfalls, mein Kommentar zu der neuen Regelung.
Die "Mannschaftssportarten" im Sinne der Verordnung sind nirgendwo im Text der Verordnung definiert oder aufgelistet, also betrifft es offensichtlich alle Sportarten, wo bei den Wettkämpfen Mannschaften gegeneinander antreten, darunter auch Tischtennis.
Es wird nicht zwischen den Spielern auf dem Spielfeld und den Auswechselspielern unterschieden, wie z.B. bei Rugby oder Basketball, sondern der Ausdruck "während der unmittelbaren Sportausübung mit bis zu 30 Personen" dient nur der Abgrenzung der Sportarten. Damit ist auch das Training bei diesen Sportarten erfasst. Bei den Mannschaftssportarten, wo 31 Personen und mehr unmittelbar gegeneinander antreten, muss immer noch ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden, aber das betrifft uns nicht.
Es wäre auch ziemlich absurd, es so hinein zu interpretieren, dass z.B. beim Basketball, wo auf dem Feld mit Vollkontakt und Flüssigkeiten-Austausch gespielt wird, dieselben Spieler auf der Bank einen Abstand voneinander halten sollten.
Also, ein freies TT-Training ohne Abstand muss bei den Hamburger Vereinen sofort freigegeben werden, und auch bei 2 Punktspielen parallel ist der Abstand nicht mehr relevant.
Es ist bereits von dem Verordnungsgeber freigegeben werden, meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach, und wir wollen keine Konflikte beim Training oder bei Punktspielen in der Halle (mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Falle einer Nötigung, §240 StGB). Das Gesetz schlägt die "Hygienekonzepte" des Verbandes und der Vereine, deshalb sollen sie dringend nachbessern und alle informieren.
Das gilt auch fürs Duschen dass bei einigen Vereinen immer noch verboten ist. Ich finde keine Einschränkung bezüglich Duschen in der Verordnung. Beim Schwimmen, was erlaubt ist, ist es bekanntlich sogar zwingend vorgeschrieben. Da sollen die Vereine auch nachziehen.
Es kann leider so kommen, dass einige mittlerweile paranoidal gewordene Funktionäre auf die Argumentation nicht reagieren. Dann kann man versuchen, sie über die wichtigsten Punkte aufzuklären. Ich fasse es kurz.
Es gibt in Deutschland seit vielen Jahren ein Sentinel-Netzwerk, das aus Hunderten von Arztpraxen besteht und Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung überwacht: "Arbeitsgemeinschaft Influenza". Sie erstellen wöchentlich oder monatlich Berichte und schicken sie an die Bundesbehörde Robert-Koch-Institut. Die Berichte sind frei zugänglich über die RKI-Webseite.
Die AGI testet TATSÄCHLICH ERKRANKTE Menschen mit Erkältungssymptomen, die diese Arztpraxen aufsuchen, auf verschiedene Erreger, darunter auch seit Februar 2020 auf Corona (SARS-CoV-2). Im letzten AGI-Bericht von August 2020 steht folgendes:
"Seit der 8. KW 2020 sind insgesamt 13 (0,6 %) SARS-CoV-2-positive Proben in 2.020 untersuchten Proben im Sentinel der AGI detektiert worden. Seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise mehr von SARS-CoV-2 im Sentinel."
Das bedeutet, dass es in Wirklichkeit eine Corona-Epidemie bzw. die vom Bundestag Ende März 2020 beschlossene "epidemische Lage von nationaler Tragweite" in Deutschland nie gegeben hat, zu keinem Zeitpunkt.
Der zweite Punkt bezieht sich auf den PCR-Test, mit dem mittlerweile Millionen von GESUNDEN Menschen getestet worden sind.
In der wissenschaftlichen Arbeit "Information on Rapid Molecular Assays, RT-PCR, and other Molecular Assays for Diagnosis of Influenza Virus Infection" steht folgendes:
"Notably, the detection of influenza viral RNA or nucleic acids by molecular assays does not necessarily indicate detection of viable virus or on-going influenza viral replication".
Das bedeutet, dass in Deutschland "infizierte" oder gar "akut infizierte" und "kranke" mit einem ungeeigneten Testverfahren angeblich gefunden werden, und damit die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt wird und die "Maßnahmen" begründet werden.
Zurzeit wird in den USA eine Sammelklage gegen Deutschland vorbereitet, es geht um mehrere Milliarden Euro Schadensersatz. Die Klage basiert auf diesen 2 Punkten.
Vielleicht wird es helfen.
Zitat aus der aktuellen Verordnung:
"§ 20 Sport, Fitness, Badebetrieb und Spielplätze
(2) Bei dem Sportbetrieb auf und in öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
3. abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1 gilt das Abstandsgebot für Mannschaftssportarten während der unmittelbaren Sportausübung mit bis zu 30 Personen nicht,
5. in geschlossenen Räumen gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,5 Metern; die Ausnahme vom Abstandsgebot nach Nummer 3 gilt für Mannschaftssportarten entsprechend."
Ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet, aber die positiven Auswirkungen auf unseren Trainings- und Wettkampfbetrieb sind schwer zu übersehen. Leider verstehen einige Vereine und Verbände diesen Text nicht, oder tun nur so, was auch immer. Mittlerweile gibt es richtig verstörte Opfer der C-Propaganda, die uns gerne Maulkörbe etc.für immer aufzwingen würden, egal was das Gesetz sagt. Jedenfalls, mein Kommentar zu der neuen Regelung.
Die "Mannschaftssportarten" im Sinne der Verordnung sind nirgendwo im Text der Verordnung definiert oder aufgelistet, also betrifft es offensichtlich alle Sportarten, wo bei den Wettkämpfen Mannschaften gegeneinander antreten, darunter auch Tischtennis.
Es wird nicht zwischen den Spielern auf dem Spielfeld und den Auswechselspielern unterschieden, wie z.B. bei Rugby oder Basketball, sondern der Ausdruck "während der unmittelbaren Sportausübung mit bis zu 30 Personen" dient nur der Abgrenzung der Sportarten. Damit ist auch das Training bei diesen Sportarten erfasst. Bei den Mannschaftssportarten, wo 31 Personen und mehr unmittelbar gegeneinander antreten, muss immer noch ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden, aber das betrifft uns nicht.
Es wäre auch ziemlich absurd, es so hinein zu interpretieren, dass z.B. beim Basketball, wo auf dem Feld mit Vollkontakt und Flüssigkeiten-Austausch gespielt wird, dieselben Spieler auf der Bank einen Abstand voneinander halten sollten.
Also, ein freies TT-Training ohne Abstand muss bei den Hamburger Vereinen sofort freigegeben werden, und auch bei 2 Punktspielen parallel ist der Abstand nicht mehr relevant.
Es ist bereits von dem Verordnungsgeber freigegeben werden, meiner bescheidenen Rechtsauffassung nach, und wir wollen keine Konflikte beim Training oder bei Punktspielen in der Halle (mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Falle einer Nötigung, §240 StGB). Das Gesetz schlägt die "Hygienekonzepte" des Verbandes und der Vereine, deshalb sollen sie dringend nachbessern und alle informieren.
Das gilt auch fürs Duschen dass bei einigen Vereinen immer noch verboten ist. Ich finde keine Einschränkung bezüglich Duschen in der Verordnung. Beim Schwimmen, was erlaubt ist, ist es bekanntlich sogar zwingend vorgeschrieben. Da sollen die Vereine auch nachziehen.
Es kann leider so kommen, dass einige mittlerweile paranoidal gewordene Funktionäre auf die Argumentation nicht reagieren. Dann kann man versuchen, sie über die wichtigsten Punkte aufzuklären. Ich fasse es kurz.
Es gibt in Deutschland seit vielen Jahren ein Sentinel-Netzwerk, das aus Hunderten von Arztpraxen besteht und Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung überwacht: "Arbeitsgemeinschaft Influenza". Sie erstellen wöchentlich oder monatlich Berichte und schicken sie an die Bundesbehörde Robert-Koch-Institut. Die Berichte sind frei zugänglich über die RKI-Webseite.
Die AGI testet TATSÄCHLICH ERKRANKTE Menschen mit Erkältungssymptomen, die diese Arztpraxen aufsuchen, auf verschiedene Erreger, darunter auch seit Februar 2020 auf Corona (SARS-CoV-2). Im letzten AGI-Bericht von August 2020 steht folgendes:
"Seit der 8. KW 2020 sind insgesamt 13 (0,6 %) SARS-CoV-2-positive Proben in 2.020 untersuchten Proben im Sentinel der AGI detektiert worden. Seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise mehr von SARS-CoV-2 im Sentinel."
Das bedeutet, dass es in Wirklichkeit eine Corona-Epidemie bzw. die vom Bundestag Ende März 2020 beschlossene "epidemische Lage von nationaler Tragweite" in Deutschland nie gegeben hat, zu keinem Zeitpunkt.
Der zweite Punkt bezieht sich auf den PCR-Test, mit dem mittlerweile Millionen von GESUNDEN Menschen getestet worden sind.
In der wissenschaftlichen Arbeit "Information on Rapid Molecular Assays, RT-PCR, and other Molecular Assays for Diagnosis of Influenza Virus Infection" steht folgendes:
"Notably, the detection of influenza viral RNA or nucleic acids by molecular assays does not necessarily indicate detection of viable virus or on-going influenza viral replication".
Das bedeutet, dass in Deutschland "infizierte" oder gar "akut infizierte" und "kranke" mit einem ungeeigneten Testverfahren angeblich gefunden werden, und damit die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt wird und die "Maßnahmen" begründet werden.
Zurzeit wird in den USA eine Sammelklage gegen Deutschland vorbereitet, es geht um mehrere Milliarden Euro Schadensersatz. Die Klage basiert auf diesen 2 Punkten.
Vielleicht wird es helfen.